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  1. #11
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    Man kann beim Mediaportal im Menü einstellen, dass die Streams vor dem Abspielen runtergeladen werden (Da wird dann der Downloadstatus in % angezeigt und man kann was vorladen und jederzeit abspielen). Das macht vor Allem bei langsamen Internetverbindungen (wie bei mir) Sinn damit es nicht ruckelt. Das funktioniert aber nicht bei jedem Stream. Bei manchen Protalen geht es, bei manchen nicht.

    Deshalb mein Hinweis auf Webmedia. Da kannst Du jede Sendung runterladen und wenn Du es im Menü aktivierst (im Default ist das ausgeschaltet!!! Ggf. Speicherverzeichnis anpassen, da Standard /hdd ist und nicht /hdd/movie), während des Runterladens auch das Plugin verlassen und normal TV gucken wie immer oder auch Aufnahmen usw. Den Downloadstatus bekomsmte dann mit der blauen Taste angezeigt. Downloads bleiben auf der Platte. Kannst auch während des Downloads die Datei dann schon über den normalen E² Movieplayer oder das MediaCenter abspielen.
    Geändert von Jule_666 (20.06.2013 um 16:01 Uhr)
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  3. #12
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    Zitat Zitat von zeini Beitrag anzeigen
    Aufnahmen aus Streamportalen sind oft illegal. Siehe dazu "JDownloader: Gericht verbietet Stream-Recorder" bei heise.de
    Deshalb findest du das nicht. Aber vermutlich wird man das natürlich irgendwie umgehen können.
    Hallo!
    Wie sieht es mit dem Hinweis von zeini aus, ist da was " gefährliches " dabei?
    Mfg
    2x Kathrein UFS 910/ 1x UFS 912/ 2x UFS 913 / Quad Plus / Samsung Galaxy S5

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  4. #13
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    .... nun bzgl. "JDownloader" ein Teilzitat aus Winfuture:

    "Die Folgen für den Privatnutzer sind allerdings von nicht allzu großer Relevanz: Thomas Stadler schreibt dazu, dass der Einsatz der eines solchen Programms zwar "immer gegen das Urheberrecht" verstoße. Allerdings ist das nicht strafbar, wenn das Programm "allein zum eigenen privaten Gebrauch" genutzt werde. "

    QUELLE und vollständiger Text:

    http://winfuture.de/news,76594.html
    Gruss Joker7
    Ein Tag ohne lächeln ist ein verlorener Tag
    ( Charlie Chaplin )

    ------------------------------------------
    Kein Support per PN..dafür ist das Forum da.

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  6. #14
    VIP Avatar von Macbest
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    Es ist und bleibt eine Grauzone.
    Muss jeder selbst entscheiden ob er die Plugins nutzt.

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  8. #15
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    Hallo und danke Joker7!
    Nur was ist der Mediaportal und das Webmedia?
    Läuft das über diesen JDownloader.
    Hab da keinen Plan .
    MfG
    2x Kathrein UFS 910/ 1x UFS 912/ 2x UFS 913 / Quad Plus / Samsung Galaxy S5

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  9. #16
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    Aus PCWelt:

    Die Rechtslage bei privaten Downloads beziehungsweise Kopien:
    Nummer Digitale Inhalte Erläuterung der Rechtslage
    1 Eigene Musik Das Kopieren und Weitergeben eigener Musik-CDs oder MP3s im Freundes- und Bekanntenkreis oder an Familienmitglieder ist erlaubt. Es dürfen sogar Privatkopien von Privatkopien hergestellt werden, das heißt, die Vorlage muss nicht notwendigerweise die Original-CD sein. Zu beachten ist allerdings, dass immer nur einzelne Kopien angefertigt werden dürfen. Die Gerichte nehmen an, dass eine Anzahl von bis zu sieben Kopien noch zulässig ist. Wichtig ist auch, dass eine Privatkopie dann nicht angefertigt werden darf, wenn dabei der Kopierschutz umgangen wird. Dies würde nämlich eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Darüber hinaus dürfen die Kopien weder unmittelbar noch mittelbar einem Erwerbszweck dienen. Wer sich also z.B. als DJ etwas dazu verdient, darf dabei nicht auf private Kopien zurückgreifen.
    2 Eigene Film-DVDs / Blu-rays Auch das Kopieren und Weitergeben eigener Film-DVDs oder Blu-rays kann grundsätzlich eine zulässige Privatkopie darstellen. Allerdings sind diese Datenträger in aller Regel kopiergeschützt, sodass eine rechtmäßige Privatkopie nicht möglich ist.
    3 Mitschneiden von Musik aus Webradios Das Aufnehmen von Musik aus Internetradios ist legal. Es kommt nicht darauf an, ob das Radio Abgaben an die GEMA oder die GVL zahlt, da der Nutzer dies nicht erkennen kann. Er darf sich grundsätzlich darauf verlassen, dass das Webradio legal ist.
    4 Download von Youtube-Videos / Musik Das Anschauen und Downloaden von Youtube-Videos ist legal. Zwar gibt es zu dieser Frage noch keine Urteile, doch auch der Download ist – soweit die übrigen Voraussetzungen vorliegen (siehe unter Punkt 1) – durch die Privatkopieregelung gedeckt. Dabei ist es egal, ob nur die Musik oder das ganze Video heruntergeladen wird. Aus Sicht des Nutzers sind Youtube-Videos nicht offensichtlich illegal, da dort zahlreiche Künstler und Platten-Labels ihre Videos zu Werbezwecken hochladen. Der Nutzer kann daher in aller Regel darauf vertrauen, dass Youtube-Videos nicht offensichtlich illegal sind, und darf sie folglich zu privaten Zwecken herunterladen.
    5 Ansehen von Streams, z.B. auf kinox.to Die Anbieter solcher Streams handeln klar illegal. Bei den Nutzern sieht es dagegen anders aus. Zwar wird beim Streaming eine flüchtige Kopie im Arbeitsspeicher des PCs hergestellt, diese Kopie ist jedoch durch eine gesetzliche Regelung gerechtfertigt, da sie nur zu dem Zweck angefertigt wird, den Film anschauen zu können. Das bloße Ansehen eines urheberrechtlich geschützten Werkes, der sogenannte Werkgenuss, kann jedoch nie eine Urheberrechtsverletzung darstellen.
    6 TV-Mediatheken Das Ansehen von Videos in Online-Mediatheken der TV-Sender ist auf jeden Fall legal. Der Download verstößt zwar in aller Regel gegen die Nutzungsbedingungen der Plattformen, stellt jedoch keine Urheberrechtsverletzung dar.
    7 Online-Videorecorder Das Aufnehmen von Sendungen durch einen Online-Videorecorder ist aus Sicht der Nutzer legal. Kritischer ist es für den Betreiber eines solchen Programms. Die Rechtsprechung ist sich noch nicht darüber einig, ob das Anbieten eines Online-Videorecorders legal ist.
    8 Speichern von Musik aus Streaming-Diensten (häufig Flatrate) Die AGBs von Simfy, Spotify und Co. verbieten in der Regel eine Speicherung der Musik. Dennoch gibt es Software, mit der Musik aus Streaming-Diensten heruntergeladen werden kann. Dies stellt an sich zwar keine Urheberrechtsverletzung dar, kann aber vertragsrechtliche Konsequenzen haben. Der Streaming- Dienst wäre bei einem Verstoß gegen seine AGBs berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Nutzer zu kündigen und den Account zu sperren.
    9 Speichern von Filmen aus Online-Videotheken Auch beim Speichern von Filmen aus Streaming-Angeboten wie beispielsweise Maxdome, Lovefilm und Co. gilt: Vertragsverletzung wegen Verstoßes gegen die AGBs ja, Urheberrechtsverletzung nein (siehe dazu mehr unter Punkt 8).
    10 Downloads aus Tauschbörsen (P2P) Der Download von urheberrechtlich geschützten Inhalten aus Tauschbörsen ist illegal. Urheberrechtlich geschützt ist dort (fast) alles: Musik, Filme, E-Books, Software et cetera. Die Privatkopierregelung greift hier nicht, da es sich bei einer Datei in einer Tauschbörse um einen offensichtlich rechtswidrigen Inhalt handelt. Der Nutzer muss erkennen, dass der Inhalt dort ohne Einwilligung des Urhebers verbreitet wird. In diesen Fällen scheidet eine Privatkopie aus.
    11 E-Books E-Books dürfen zum privaten Gebrauch (siehe dazu Punkt 1) vervielfältigt werden. Dies gilt allerdings auch hier nicht, wenn dabei ein eventuell bestehender Kopierschutz umgangen wird.
    12 Speichern von E-Books aus Flatrate-Leihdiensten oder öffentlichen Online-Bibliotheken Hier kommt es ebenfalls wieder auf die AGBs der Dienste an. Wer gegen die Nutzungsbedingungen verstößt, muss mit vertraglichen Konsequenzen rechnen. Eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung droht jedoch nicht.
    __________________________________________________ ______________________
    Bin unverwundbar...Trage Stahlstiefel!^^

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  11. #17
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    Danke Demis!
    Sollte demnach nichts "gefährliches" darstellen einen Film zu speichern.
    Sonst müßte das direkte Aufnehmen ja auch verboten sein.
    Mfg
    2x Kathrein UFS 910/ 1x UFS 912/ 2x UFS 913 / Quad Plus / Samsung Galaxy S5

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  12. #18
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    antenne bayern macht sogarcregelmäsig werbung für movie4k.to . die lassen da einen rechtsanwalt sprechen der klar und deutlich im radio sagt. das ansehen ist 100% legal. also ich mach mir da keine sorgen vonwegen illegal.
    SOLO2 mit HDMU
    SOLO4K leider mit VTI

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  14. #19
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    Legal, illegal scheißegal.....
    Ich finde das es trotzdem scheisse ist sowas zu machen, weil andere deswegen mehr im Kino usw zahlen dürfen, auch wenn es rechtlich Grauzone ist, ist es moralisch was ganz anderes.
    Jeder wird selbst wissen was er tut, zudem wird niemand von aussen sehen können ob man das Video speichert oder nicht.
    Ankars Frage ging ja ursprünglich zu legalen Portalen wie kabel1, da wir kein Juristenforum sind und diese AGBs der sendeanstalten von uns auch kaum einer versteht oder auch nur ansatzweise Lust hat diese zu lesen, kann es keine richtige Antwort dazu kommen.
    Also bitte lasst dieses Thema jetzt beruhen, weil es nix mit dem zu tun hat worum es in unserem Forum geht.
    mfg santa

    GigaBlue Quad Plus -->Yamaha AV Receiver-->Panasonic Plasma

    derzeit noch in Betrieb:
    IPBox 9000, Technisat Digicorder HDS2+, AT 500



  15. #20
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    Das ist richtig santa, mir ging es um die TV Sender Mediatheken und die Möglichkeit , wie im Beispiel "Dallas", aufzunehmen -speichern.
    Gefragt hatte ich, weil ein Kollege die Folgen alle aufnimmt, nur die letzte Folge vergessen hatte, aufzunehmen.
    Wie weiter oben geschrieben dürfte man ja sonst auch Live nichts aufnehmen.
    Trotzdem danke ich für die vielen Informationen.
    MfG
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